Übungen & Training

Klausurtraining mit Übungsfällen und Lösungen

Präzision der Obersatzbildung

Formuliere für einen Anspruch aus 823 Abs. 1 BGB einen präzisen Obersatz, der alle erforderlichen Tatbestandsmerkmale abstrakt zusammenfasst.

ZivilrechtFallbearbeitung

Definitionstraining

Definiere das Merkmal 'Körperverletzung' im Sinne des 823 Abs. 1 BGB präzise.

ZivilrechtFallbearbeitung

Subsumtionstraining

Subsumiere das Verhalten 'A schlägt B mit der Faust ins Gesicht' unter den Tatbestand der 'Körperverletzung'. Achte darauf, den Sachverhalt explizit mit der Definition zu verknüpfen.

ZivilrechtFallbearbeitung

Präzisions-Training: Obersätze

Formulieren Sie einen Obersatz für einen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.

ZivilrechtFallbearbeitung

Subsumtions-Werkstatt

Gegeben ist der Sachverhalt: A wirft vorsätzlich einen Stein in das Fenster des B. Subsumieren Sie das Merkmal der 'Rechtswidrigkeit'.

ZivilrechtFallbearbeitung

Definitions-Flashcards

Definieren Sie vollständig die 'Sache' im Sinne des § 90 BGB.

ZivilrechtFallbearbeitung

Präzision der Obersatzbildung

Formulieren Sie einen Obersatz für einen Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.

ZivilrechtFallbearbeitung

Definitionstraining

Definieren Sie die Begriffe 'Leistung', 'Pflichtverletzung' und 'Vertretenmüssen'.

ZivilrechtFallbearbeitung

Subsumtionstraining

Gegeben sei ein Sachverhalt, in dem ein Käufer die Ware nicht zahlt. Subsumieren Sie das Merkmal der 'Pflichtverletzung' unter den § 280 Abs. 1 BGB.

ZivilrechtFallbearbeitung

Verwaltungsrecht: Die Anfechtungsklage und das Erfordernis des Vorverfahrens

Ein Bürger wendet sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt einer Kommunalbehörde. In welcher Konstellation ist eine Anfechtungsklage ohne Durchführung eines vorherigen Widerspruchsverfahrens nach § 68 VwGO zulässig?

VerwaltungsrechtMultiple Choice

Stellvertretung und Rechtsschein

A erteilt B eine Vollmacht zum Kauf eines gebrauchten PKW bis zu einem Preis von 10.000 Euro. A widerruft diese Vollmacht später gegenüber B wirksam. B kauft dennoch bei dem ahnungslosen Verkäufer V einen Wagen für 9.000 Euro im Namen des A. V hat von dem Widerruf keine Kenntnis und musste ihn auch nicht kennen. Welche Rechtslage besteht zwischen A und V?

ZivilrechtMultiple Choice